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Finanzierung

Finanzierung

Die heilpädagogische Behandlung ist keine medizinische Leistung der Krankenkasse.

Sie wird über Eingliederungshilfe (Sozialgesetzbuch) durch den Bezirk Schwaben, oder das jeweilige Landratsamt finanziert.

Hierbei sind das Alter des Kindes und die Diagnose ausschlaggebend. Grundlage für eine Kostenübernahme ist ein heilpädagogischer Behandlungsplan. Dieser wird nach einem kostenfreien Beratungs- und Anamnesegespräch mit den Erziehungsberechtigten ausgestellt. Einen Termin dafür können Sie telefonisch vereinbaren. Zusätzlich wird ein Attest vom Kinderarzt, oder ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten (abhängig von Alter und Diagnose) benötigt. Nach einer schriftlichen Zusage vom jeweiligen Amt kann mit der heilpädagogischen Behandlung durch die Praxis begonnen werden. Die Heilpädagogische Praxis Aichach rechnet ausschließlich mit den öffentlichen Trägern ab. Private Zuzahlungen werden nicht erhoben.


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